DER WEG ZU UNSEREN HILFEN

Die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Sozialgesetzbuch) liegt in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist für die Gewährung der Hilfen zur Erziehung zuständig.
Kinder, Jugendliche und/oder Personensorgeberechtigte können bei ihrem zuständigen Regionalen Sozialpädagogischen Dienst im Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Der Sozialpädagogische Dienst stellt fest, ob eine Hilfe notwendig und geeignet ist. Er berät den Antragstellenden über geeignete Hilfen und erstellt einen Hilfeplan. Die Ausführung einer Hilfe wird dann an einen freien Träger der Jugendhilfe übertragen – Das ist zum Beispiel  KIDZ e.V.

Aktuelles aus den Hilfen zur Erziehung

  • Frühlingsgefühle in der sozialen Gruppe

    Berlin erwacht aus seinem Winterschlaf, und die Soziale Gruppe nutzt jede Sekunde des guten Wetters um rauszugehen! Diesmal war der Volkspark Wilmersdorf unser Ziel – hier konnten  wir Fußballspielen, den Spielplatz nutzen und uns im Minigolf ausprobieren. Es ist immer wieder schön zu sehen, wie sich junge und ältere Kinder trotz unterschiedlichen Alters und Interessen […]

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